Anmeldung zur Fallsupervision
Gemäß der Ausbildungsverordnung nach dem Mediationsgesetz (ZMediatAusbV) ist im Paragraph 2, Absatz 1-6 die Fortbildung durch Supervision geregelt:
"Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator setzt sich zusammen aus einem Ausbildungslehrgang und fünf supervidierten Mediationen, die der Ausbildungsteilnehmende jeweils als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt hat." (§2, Abs. 2, ZMediatAusbV)
"Ausbildungsteilnehmende müssen die fünf supervidierten Mediationen spätestens drei Jahre nach Beendigung des Ausbildungslehrgangs durchgeführt haben. Die Supervisionen sind vom jeweiligen Supervisor zu bestätigen." (§2, Abs. 5, ZMediatAusbV)
Wenn Sie den Titel „Zertifizierte/r Mediator/in“ führen möchten, ist diese Fallsupervision für Sie verpflichtend.
Hierbei wird ein erfahrenes Mitglied unseres Supervisionsteams einen Ihrer konkreten Fälle gemeinsam mit Ihnen aufgreifen und reflektieren.
Wir bieten die Supervisionen an folgenden Standorten an:
- Leipzig (IKOME-Seminarzentrum, Hohe Straße 11)
- Stuttgart ((Steinbeis-Haus, Filderhauptstraße 142)
oder online